Die Vierte Einführungsverordnung wird aufgehoben und die von ihr in Österreich in Kraft gesetzten Teile des deutschen BGB durch österreichisches Recht ersetzt (Transferierung entweder in das UGB oder das ABGB). Die Vierte Einführungsverordnung tritt zwar mit Ablauf des 31. 12. 2006 außer Kraft, sie ist jedoch auf Sachverhalte, die sich vor diesem Zeitpunkt ereignet haben, weiter anzuwenden, sofern in den §§ 906 und 907 UGB nichts anderes bestimmt ist.

