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6. Vergleichbare Zuwendungen (Mayr/Tumpel)

Gunter/Julia21. LfgDezember 2020

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Neben den in den lit a bis c ausdrücklich genannten Beihilfen und Zuschüssen werden nach lit d allgemein sonstige vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen steuerfrei, die für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation geleistet werden.

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