vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Hinweise zu § 108 (14. Lieferung, Stand 1. 7. 2010)

14. LfgJuli 2010

Änderung durch das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG; BGBl I 2009/135)

§ 108 Abs 3 Z 3 lautet:

„3. Mit dem Todestag des Steuerpflichtigen sowie mit dem Tag der Übertragung eines Bausparvertrages bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe oder der Übertragung auf einen eingetragenen Partner bei Aufteilung des partnerschaftlichen Gebrauchsvermögens und der partnerschaftlichen Ersparnisse anlässlich der Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft, verliert die Abgabenerklärung ihre Wirksamkeit.“

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!