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Aktuelle Hinweise zu § 108 (24. Lieferung, Stand 1. 1. 2024)

24. LfgJänner 2024

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)

In § 108 Abs 9 wird das Wort „keine“ durch das Wort „keinen“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

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