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12. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (Aumayr/Kirchmayr)

Aumayr/Kirchmayr20. LfgMai 2018

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§ 103 Abs 1 ist mit 30.12.2000 in Kraft getreten.

§ 103 Abs 1a und Abs 3 EStG sind mit 15.8.2015 in Kraft getreten.

§ 103 Abs 2 ist mit 31.12.2016 in Kraft getreten und erstmalig auf Zuzüge ab 1. Jänner 2017 anzuwenden.

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