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3. Amtshilfe durch die Finanzämter (Abs 4) (Kirchmayr/Schaunig)

Kirchmayr/Schaunig22. LfgOktober 2021

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Historische Genese: § 89 Abs 4 beruht auf dem 2. AbgÄG 2002. Änderungen erfolgten durch das AbgÄG 2004, das ZPFSG (Begriffsanpassung in Zusammenhang mit der Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung, vgl ErläutRV 328 BlgNR 26. GP 8) und BGBl I 2020/54 (Anpassung betreffend die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge in Abs 4 erster Satz).

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