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Aktuelle Hinweise zu § 21 (Covid-Bestimmungen, Stand 1. 2. 2021)

/21. LfgFebruar 2021

Änderung der Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 (BGBl II 2020/559)

Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 – LuF-PauschVO 2015), BGBl. II Nr. 125/2013, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 164/2014, wird wie folgt geändert:

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