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Aktuelle Hinweise zu § 21 (24. Lieferung, Stand 1. 1. 2024)

/24. LfgJänner 2024

Änderung der Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 (BGBl II 2022/449)

Auf Grund des § 17 Abs 4, Abs 5 und Abs 5a des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 174/2022, wird verordnet:

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