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Aktuelle Hinweise zu § 15 (Covid-Bestimmungen, Stand 1. 2. 2021)

/21. LfgFebruar 2021

Änderung der Sachbezugswerteverordnung (BGBl II 2020/221)

Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Sachbezugswerteverordnung geändert wird

Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Sachbezugswerteverordnung geändert wird Auf Grund des § 15 Abs. 2 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verordnet:

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