vorheriges Dokument
nächstes Dokument

9. Zeitliche Aspekte des IFB (Zorn)

Zorn/24. LfgJänner 2024

9.1. Wirtschaftsjahr der Investition

85
Der IFB kann gem § 11 Abs 4 nur für das Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung geltend gemacht werden. Es ist nicht erforderlich, dass das Wirtschaftsgut bereits in Verwendung genommen wurde (VwGH 3.5.1983, 82/14/0254). Zu Teilbeträgen an Anschaffungs- und Herstellungskosten siehe unten Tz 86.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!