vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2. Rechtsentwicklung (Zorn)

Zorn/24. LfgJänner 2024

2.1. Rechtsentwicklung bis zum ÖkoStRefG 2022

9
Durch das ÖkoStRefG 2022 Teil I, BGBl I 2022/10, wurde (mit Wirksamkeit ab 2023) die Möglichkeit der Bildung eines IFB eingeführt. Die Regelung ist gem § 124b Z 386 erstmalig auf nach dem 31. Dezember 2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!