vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3.1 Außerordentlicher Aufwand (Riener-Micheler)

Riener-Micheler11. LfgMai 2005

Im außerordentlichen Aufwand sind grundsätzlich jene Aufwendungen auszuweisen, die nicht mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Zusammenhang stehen, auch wenn es sich um in ungleichmäßiger Höhe anfallenden Aufwendungen oder um periodenfremde Aufwendungen handelt. Sie müssen daher ungewöhnlich in der Art und selten im Vorkommen sein.

Die Energie-AG wies in ihren außerordentlichen Aufwendungen folgendes aus:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!