vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3.2 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Riener-Micheler)

Riener-Micheler11. LfgMai 2005

Gemäß der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung sind bei der Anwendung des Gesamtkostenverfahrens in § 231 Abs 2 Z 21 HGB die Steuern vom Einkommen und Ertrag und unter der Z 8a alle Steuern, die nicht unter Z 21 fallen auszuweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!