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§ 4 Abs 4 Z 10 EStG (Zorn)

Zorn36. LfgApril 2006

 INNERBETRIEBLICHER BILDUNGSFREIBETRAG

 Rechtsentwicklung

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Die Z 10 des § 4 Abs 4 wurde mit dem HWG 2002 (mit Wirksamkeit ab der Veranlagung 2003) eingeführt. Zusätzlich zur extern organisierten Weiterbildung iSd § 4 Abs 4 Z 8 sollen nunmehr auch innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden.

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