Reisekosten selbständig Erwerbstätiger
I. Rechtsentwicklung
Mit dem EStG 1988 wurde der Begriff „Aufwendungen“ klarstellend durch den Begriff „Mehraufwendungen“ (für Verpflegung und Unterkunft) ersetzt.Das EStG 1988 sieht – im Gegensatz zum EStG 1972 – einheitliche Tages- und Nächtigungsgelder unabhängig von der Höhe des Gewinnes vor, was eine wesentliche Vereinfachung darstellt. Bei Auslandsreisen können die für die Bundesbediensteten festgelegten Höchstsätze geltend gemacht werden.