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§ 4 Abs 5 EStG (Hirschler/Knesl)

Knesl/Knesl/Hirschler65. LfgDezember 2017

 Reisekosten selbständig Erwerbstätiger

I. Rechtsentwicklung

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Mit dem EStG 1988 wurde der Begriff „Aufwendungen“ klarstellend durch den Begriff „Mehraufwendungen“ (für Verpflegung und Unterkunft) ersetzt.

Das EStG 1988 sieht – im Gegensatz zum EStG 1972 – einheitliche Tages- und Nächtigungsgelder unabhängig von der Höhe des Gewinnes vor, was eine wesentliche Vereinfachung darstellt. Bei Auslandsreisen können die für die Bundesbediensteten festgelegten Höchstsätze geltend gemacht werden.

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