Die Z 7 des § 4 Abs 4 wurde mit dem HWG 2002 (Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetzes), BGBl I 155/2002, eingeführt (Wirksamkeit ab der Veranlagung 2002, vgl § 124b Z 72). Im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe des Jahres 2002 wurde die Möglichkeit des Betriebsausgabenabzugs von Spenden erweitert.