1. Verfahren zur unmittelbaren elektronischen Eintragung in das GISA (GISA-Express)
1.1. Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine vollelektronische Erledigung gewerblicher Eingaben regelt § 342 Abs 1.Anbringen, deren Erledigung im GISA von der Behörde einzutragen ist, können durch unmittelbare elektronische Eintragung in das GISA erledigt werden, wenn

