Kommentare
GewO: Kommentar, Hanusch
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zu § 100 GewO (Hanusch)
Hanusch
11. Lfg
März 2004
Kommentierung
Inhaltsübersicht
1. Brunnenmeister
1.1. Vorbehaltsrechte
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (11. Lfg 2004) zu § 100 GewO Rz 1
1
Den Brunnenmeistern (§ 94 Z 5) sind bestimmte Arbeiten vorbehalten. Sie sind berechtigt, jene Arbeiten
zu planen,
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