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GewO: Kommentar, Hanusch
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zu § 101 GewO (Hanusch)
Hanusch
13. Lfg
November 2005
Kommentierung
Inhaltsübersicht
1. Bestattung
1.1. Vorbehaltsrechte
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (13. Lfg 2005) zu § 101 GewO Rz 1
1
Dem Bestattergewerbe (§ 94 Z 6) sind bestimmte Tätigkeiten vorbehalten, und zwar sind sie ausschließlich berechtigt,
Totenaufbahrungen,
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