1. Verweisungen. Zur Bewirkung der Einlageleistung vgl § 10 Rn 7 ff , 12, zur Zulässigkeit einer Schiedsvereinbarung Rn 4, § 10 Rn 2a. Eine ordentliche Kapitalerhöhung durch Umwandlung freier Rücklagen kommt nach Inkrafttreten des KapBG nicht mehr in Betracht. Anders ist es bei der Umwandlung von Nachschüssen. Sie kann als Modus der Erfüllung der Einlagepflicht dienen (vgl § 52 Rn 32).