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GmbHG: Kommentar, Koppensteiner/Rüffler
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zu § 4 GmbHG (Koppensteiner/Rüffler)
Rüffler/Koppensteiner
3. Aufl
Juli 2007
(1)
Der Gesellschaftsvertrag muss bestimmen:
die Firma und den Sitz der Gesellschaft,
den Gegenstand des Unternehmens,
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§ 4 GmbHG