vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 13 StGB (E. Steininger)

Steininger38. LfgJuni 2018

Selbständige Strafbarkeit der Beteiligten11Passagen dieser Kommentierung folgen teilweise der Bearbeitung des Themas in meinem Lehrbuch AT II: Die Erscheinungsformen der Straftat. Beteiligungslehre (2012) (zitiert E. Steininger AT II Kap/Rz). Dem Linde-Verlag sei an dieser Stelle für sein Einverständnis gedankt.

 

§ 13 Waren an der Tat mehrere beteiligt, so ist jeder von ihnen nach seiner Schuld zu bestrafen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte