8. Abschnitt
Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft
(§§ 157 ff ASVG)
§ 57 (1) Für die Leistung von Wochengeld und Pflege in einer Krankenanstalt ist der Kasse eine ärztliche Bestätigung über den voraussichtlichen Entbindungstag vorzulegen.