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§ 5 Z 6 KStG Teil 2 (Ebner/Hammerl)

Ebner/Hammerl35. LfgDezember 2021

6.6. Ausschließliche Zweckverfolgung (§ 39 BAO)

6.6.1. Allgemeines

ausschließliche begünstigte Zweckverfolgung

Begünstigungen gem §§ 34 ff BAO

354
Unter die Ausschließlichkeit einer begünstigten Zweckverfolgung iSd § 39 BAO fallen folgende – an sich durchaus unterschiedliche – Tatbestände:

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