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§ 5 Z 6 KStG Teil-1 (Ebner/Hammerl)

Ebner/Hammerl35. LfgDezember 2021

6. Körperschaften mit gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweckverfolgung (Z 6)

6.1. Allgemeines
6.1.1. Gesellschaftspolitischer und historischer Hintergrund

Begünstigungen gem §§ 34 ff BAO

beschränkte Körperschaftsteuerpflicht

92
Das österreichische Abgabenrecht gewährt Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die „begünstigte“ – dh gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche – Zwecke (vgl hiezu Tz 178 ff) verfolgen, weitreichende abgabenrechtliche Begünstigungen:

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