Gegenstände der Anlage und bestimmte Münzen (§ 10 Abs 2 Z 1)
Im Anhang H der 6. EG-RL (Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, auf die ermäßigte MWSt-Sätze angewandt werden können) sind unter Z 1 im Wesentlichen Nahrungs- und Futtermittel, lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen sowie bestimmte Zutaten und Zusätze, unter Z 2 Wasser und unter Z 6 Bücher und andere Druckerzeugnisse angeführt.