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§ 10 Abs 2 Z 1 (Scheiner/Kolacny/Caganek)

Scheiner/Caganek/Kolacny24. LfgDezember 2009

Gegenstände der Anlage und bestimmte Münzen (§ 10 Abs 2 Z 1)

I. EU-Recht

1
Im Anhang H der 6. EG-RL (Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, auf die ermäßigte MWSt-Sätze angewandt werden können) sind unter Z 1 im Wesentlichen Nahrungs- und Futtermittel, lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen sowie bestimmte Zutaten und Zusätze, unter Z 2 Wasser und unter Z 6 Bücher und andere Druckerzeugnisse angeführt.

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