vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 10 Abs 2 (Scheiner/Kolacny/Caganek)

Scheiner/Caganek/Kolacny6. LfgNovember 2001

Ermäßigter Steuersatz von 10% (§ 10 Abs 2 allg)

1. EU-Recht

1
Art 12 Abs 3 Buchst a dritter Unterabsatz der 6. EG-RL bestimmt:

Die Mitgliedstaaten können außerdem einen oder zwei ermäßigte Sätze anwenden. Diese Sätze werden als ein Prozentsatz der Besteuerungsgrundlage festgelegt, der nicht niedriger als 5% sein darf, und sind nur auf Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen der in Anhang H genannten Kategorien anwendbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!