Vermietung von Gegenständen der Anlage Z 43 (§ 10 Abs 2 Z 2)
Im Anhang H der 6. EG-RL (Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, auf die ermäßigte MWSt-Sätze angewandt werden können) ist unter Z 6 die Lieferung von Büchern einschließlich der Vermietung durch Büchereien angeführt.