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Steuerbefreiung für die sonstigen Leistungen der Zusammenschlüsse von Banken, Versicherungen und Pensionskassen (§ 6 Abs 1 Z 28) (Shepherd-Krammer)

Shepherd-Krammer81. LfgAugust 2025

Erlässe:

UStR Rz 1011 bis 1018

A. EU-Vorgabe

1. Rechtsgrundlagen

1
Art 132 Abs 1 Buchst f MwSt-RL (befindet sich in Kap 2 „Steuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten“ des Titels IX „Steuerbefreiungen“) lautet:

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