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§ 6 Abs 2 (Mayr)

Mayr71. LfgDezember 2022

I. Überblick

A. Unionsrechtliche Grundlagen
1. 6. EG-RL

1
Art 13 der 6. EG-RL (Steuerbefreiungen im Inland)

C. Optionen

Die Mitgliedstaaten können ihren Steuerpflichtigen das Recht einräumen, für eine Besteuerung zu optieren:

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