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Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (§ 6 Abs 1 Z 27) (Zolles)

Zolles81. LfgAugust 2025

Erlässe:

UStR Rz 994 bis 1010

VereinsR Rz 515 bis 520

A. EU-Vorgabe

1. Rechtsgrundlagen

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Die unionsrechtlichen Bestimmungen zur Sonderregelung für Kleinunternehmer (im Folgenden: „Kleinunternehmerregelung“) finden sich im ersten Kapitel des Titels XII der MwSt-RL in den Art 280a bis 292d (vor 1. 1. 2007: Art 24 der 6. EG-RL). Die ZVO enthält in Art 17, Art 21, Art 31 f sowie Art 37a f Bestimmungen über den Austausch von Informationen bei Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung durch Nichtansässige. Weiters enthält auch die Durchführungsver

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ordnung 2021/2007 Regelungen zur technischen Umsetzung der Kleinunternehmerregelung durch die Mitgliedstaaten.

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