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§ 6 Abs 1 Z 27 (Steuerbefreiung für Kleinunternehmer) (Rößler)

Rößler75. LfgOktober 2023

Erlässe

UStR Rz 994 bis 1002

VereinsR Rz 515 bis 520

A. EU-Vorgabe

1. Rechtsgrundlagen

1
Die maßgeblichen unionsrechtlichen Bestimmungen zur Sonderregelung für Kleinunternehmer finden sich im ersten Kapitel des Titels XII der MwSt-RL in den Art 281 bis 294 (vor 1. 1. 2007: Art 24 der 6. EG-RL, der ohne wesentliche inhaltliche Änderungen in die MwSt-RL übernommen wurde). Diese Bestimmungen werden in der Folge auszugsweise (soweit für Österreich relevant) wiedergegeben:

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