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§ 6 Abs 1 Z 26 (Steuerbefreiung für Hilfsgeschäfte unecht befreiter Unternehmer) (Shepherd-Krammer)

Shepherd-Krammer75. LfgOktober 2023

Erlässe

UStR Rz 991 bis 993

A. EU-Vorgabe

1. Rechtsgrundlage

1
Art 136 MwSt-RL (befindet sich im Kapitel 3 „Steuerbefreiungen für andere Tätigkeiten“ des Titels IX „Steuerbefreiungen“) lautet:

Die Mitgliedstaaten befreien folgende Umsätze von der Steuer:

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