Eigenverbrauch (§ 1 Abs 1 Z 2 bis 31. 12. 2003)
Die folgende Kommentierung zu § 1 Abs 1 Z 2 betrifft den Eigenverbrauch nach der Rechtslage bis 31. 12. 2003.
Bezüglich der Kommentierung des Eigenverbrauchs nach der Rechtslage ab 1. 1. 2004 siehe die voranstehende Kommentierung unter „§ 1 Abs 1 Z 2 ab 1. 1. 2004“ sowie die Kommentierungen unter „§ 3 Abs 2 ab 1. 1. 2004“ und unter „§ 3a Abs 1a“.

