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zu §§ 1255 bis 1261 ABGB (Jesser-Huß)

Jesser-Huß4. AuflNovember 2014

§§ 1255 bis 1261 ABGB.  (aufgehoben, BGBl I 2009/75, ab 1. 1. 2010)

1
Nach der Übergangsbestimmung des Art 18 § 4 FamRÄG 2009 bleiben die bisher geltenden Bestimmungen auf vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes geschlossene Ehepakte weiterhin anwendbar; diese Vorschriften sind in der Vorauflage von Brauneder umfassend kommentiert.

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