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zu § 1251 ABGB (Jesser-Huß)

Jesser-Huß4. AuflNovember 2014

Vorschrift über die eingerückten Bedingungen

 

§ 1251. Was von Bedingungen bei Verträgen überhaupt gesagt worden ist, muß auch auf Erbverträge zwischen Ehegatten angewendet werden.

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