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[Art 131 Abs 4 und 6 B-VG] (Schneider)

Schneider1. AuflMai 2025

In Art. 131 Abs. 4 Z 2 lit. c wird der Ausdruck „14a Abs. 3“ durch den Ausdruck „14a Abs. 3 und 4“ ersetzt.

In Art. 131 Abs. 4 Z 2 wird der Punkt am Ende der lit. c durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende lit. d wird angefügt:

„d) in Rechtssachen betreffend Beschwerden, Streitigkeiten oder Anträge gemäß Art. 130 Abs. 2 Z 4.“

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