Die in Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen enthalten mindestens Folgendes:
eine allgemeine Beschreibung des KI-Modells einschließlichDie in Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen enthalten mindestens Folgendes:
eine allgemeine Beschreibung des KI-Modells einschließlich