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Artikel 98 KI-VO (Feiler/Forgó)

Feiler/Forgó1. AuflJuli 2024

(1) Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 .

(2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen,1 so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 .2

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