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Artikel 97 KI-VO (Feiler/Forgó)

Feiler/Forgó1. AuflJuli 2024

Kapitel XI
Befugnisübertragung und Ausschussverfahren

 

(1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen.

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