Unbeschadet der in dieser Verordnung enthaltenen spezifischeren Verfahrensrechte gilt für die Anbieter1 des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck2 Artikel 18 der Verordnung (EU) 2019/1020 3 sinngemäß.
Inhaltsübersicht
Unbeschadet der in dieser Verordnung enthaltenen spezifischeren Verfahrensrechte gilt für die Anbieter1 des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck2 Artikel 18 der Verordnung (EU) 2019/1020 3 sinngemäß.
Inhaltsübersicht
