vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 94 KI-VO (Feiler/Forgó)

Feiler/Forgó1. AuflJuli 2024

Unbeschadet der in dieser Verordnung enthaltenen spezifischeren Verfahrensrechte gilt für die Anbieter1 des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck2 Artikel 18 der Verordnung (EU) 2019/1020 3 sinngemäß.

Inhaltsübersicht

Anmerkungen

1
Siehe Art 3 Nr 3 zum Begriff „Anbieter“.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte