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Artikel 95 KI-VO (Feiler/Forgó)

Feiler/Forgó1. AuflJuli 2024

Kapitel X
Verhaltenskodizes und Leitlinien

 

(1) Das Büro für Künstliche Intelligenz1 und die Mitgliedstaaten fördern und erleichtern die Aufstellung von Verhaltenskodizes, einschließlich damit zusammenhängender Governance-Mechanismen, mit denen die freiwillige Anwendung einiger oder aller der in Kapitel III Abschnitt 2 genannten Anforderungen auf KI-Systeme, die kein hohes Risiko2 bergen, gefördert werden soll, wobei den verfügbaren technischen Lösungen und bewährten Verfahren der Branche, die die Anwendung dieser Anforderungen ermöglichen, Rechnung zu tragen ist.

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