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Artikel 92 KI-VO (Feiler/Forgó)

Feiler/Forgó1. AuflJuli 2024

(1) Das Büro für Künstliche Intelligenz1 kann nach Konsultation des KI-Gremiums Bewertungen des betreffenden KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck2 durchführen, um

die Einhaltung der Pflichten aus dieser Verordnung durch den Anbieter3 zu beurteilen, wenn die gemäß Artikel 91 eingeholten Informationen unzureichend sind, oder

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