(1) Das wissenschaftliche Gremium kann dem Büro für Künstliche Intelligenz1 eine qualifizierte Warnung übermitteln, wenn es Grund zu der Annahme hat, dass
ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck2 ein konkretes, identifizierbares Risiko3 auf Unionsebene birgt oderein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck die Bedingungen gemäß Artikel 51 erfüllt.