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KI-VO - EU-Verordnung über künstliche Intelligenz, Feiler/Forgó
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Artikel 3 KI-VO (Feiler/Forgó)
Feiler/Forgó
1. Aufl
Juli 2024
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
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Stichworte
Art 3 KI-VO
Akteur - Begriff
Anbieter, nachgelagerter - Begriff
Anbieter - Begriff
Behörde, notifizierende - Begriff
Behörde, zuständige nationale - Begriff
Bereitstellung auf dem Markt - Begriff
Betreiber - Begriff
Betriebsanleitungen - Begriff
Bevollmächtigter - Begriff
Büro für Künstliche Intelligenz - Begriff
CE-Kennzeichnung - Begriff
Daten, biometrische - Begriff
Daten, nicht personenbezogene - Begriff
Daten, personenbezogene - Begriff
Daten, sensible operative - Begriff
Deepfake - Begriff
Echtzeit-Fernidentifizierungssystem, biometrisches - Begriff
Einführer - Begriff
Eingabedaten - Begriff
Einwilligung, informierte - Begriff
Emotionserkennungssystem - Begriff
Fähigkeiten mit hoher Wirkkraft - Begriff
Fehlanwendung, vernünftigerweise vorhersehbare - Begriff
Fernidentifizierung, biometrische - Begriff
Fernidentifizierung, nachträgliche biometrische - Begriff
Fernidentifizierungssystem, biometrisches - Begriff
Gleitkommaoperation - Begriff
Händler - Begriff
Identifizierung, biometrische - Begriff
Inbetriebnahme - Begriff
Infrastruktur, kritische - Begriff
Inverkehrbringen - Begriff
Kategorien personenbezogener Daten, besondere - Begriff
Kategorisierung, biometrische - Begriff
KI-Kompetenz - Begriff
KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck - Begriff
KI-Reallabor - Begriff
KI-System - Begriff
KI-System mit allgemeinem Verwendungszweck - Begriff
Konformitätsbewertung - Begriff
Konformitätsbewertungsstelle - Begriff
Leistung eines KI-Systems - Begriff
Marktüberwachungsbehörde - Begriff
Norm, harmonisierte - Begriff
Plan für das Reallabor - Begriff
Plan für einen Test unter Realbedingungen - Begriff
Profiling - Begriff
Raum, öffentlich zugänglicher - Begriff
Risiko, systemisches - Begriff
Risiko - Begriff
Rücknahme eines KI-Systems - Begriff
Rückruf eines KI-Systems - Begriff
Sicherheitsbauteil - Begriff
Spezifikation, gemeinsame - Begriff
Stelle, notifizierte - Begriff
Strafverfolgung - Begriff
Strafverfolgungsbehörde - Begriff
System zur Beobachtung nach dem Inverkehrbringen - Begriff
System zur biometrischen Kategorisierung - Begriff
System zur nachträglichen biometrischen Fernidentifizierung - Begriff
Testdaten - Begriff
Testteilnehmer - Begriff
Test unter Realbedingungen - Begriff
Trainingsdaten - Begriff
Validierungsdaten - Begriff
Validierungsdatensatz - Begriff
Veränderung, wesentliche - Begriff
Verifizierung, biometrische - Begriff
Verstoß, weitverbreiteter - Begriff
Vorfall, schwerwiegender - Begriff
Zweckbestimmung - Begriff