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zu Artikel 4 Europäisches Zustellübereinkommen (Wessely)

Wessely3. AuflApril 2023

Ein nach diesem Übereinkommen übermitteltes Zustellungsersuchen und seine Anlagen sind von der Legalisation, der Apostille und jeder entsprechenden Förmlichkeit befreit.

Lit:

Walter/Thienel, VerwVerfG I2 2063

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