Twaroch, Kataster- und Vermessungsrecht4 (2022) Rz 1.1.
Das mehrstufiges Verfahren für die Ab- und Zuschreibung einzelner Bestandteile von Grundbuchskörpern, die zu verschiedenen Grundbuchsgerichten gehören, wurde mit der Grundbuchsnovelle 2008 teilweise durch den neuen § 18 c GUG ersetzt.