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III. Verfahren bei Ab- und Zuschreibungen

Twaroch4. AuflOktober 2022

1.
Das mehrstufiges Verfahren für die Ab- und Zuschreibung einzelner Bestandteile von Grundbuchskörpern, die zu verschiedenen Grundbuchsgerichten gehören, wurde mit der Grundbuchsnovelle 2008 teilweise durch den neuen § 18 c GUG ersetzt.

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