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zu § 43 ZaDiG 2018

Leixner3. AuflSeptember 2022

Informationen für den kontoführenden Zahlungsdienstleister durch einen Zahlungsauslösedienst

 

Erfolgt die Auslösung eines Zahlungsauftrags durch einen Zahlungsauslösedienstleister, hat er dem kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers die Referenz des Zahlungsvorgangs zugänglich zu machen.

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