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Anhang III. Verordnung der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages über die Versorgungseinrichtungen Teil B der österreichischen Rechtsanwaltskammern (Satzung Teil B 2018)

1. AuflOktober 2022

1. Teil Allgemeine Bestimmungen

Zweck

§ 1. Diese Satzung regelt die Versorgung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und der niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für den Fall des Alters und der Berufsunfähigkeit sowie die Versorgung ihrer Hinterbliebenen für den Fall des Todes.

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