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zu § 52 RL-BA 2015 (Fister)

Fister1. AuflOktober 2022

Solange der Rechtsanwalt für einen Klienten in der Verfahrenshilfe bestellt ist, darf er dessen Vertretung in dieser Sache gegen Entlohnung nicht übernehmen; eine von seinem Klienten nach Abschluss der Vertretung oder von einem Dritten auch schon vorher aus freien Stücken angebotene Entlohnung darf er jedoch annehmen.

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